Familienrecht und Kolonialverwaltung in Deutsch-Samoa
Band 27 der Global Perspectives on Legal History erschienen
Deutschlands koloniale Vergangenheit steht wieder im Mittelpunkt öffentlicher Debatten. Dieses Buch leistet dazu einen Beitrag, indem es untersucht, wie während der deutschen Herrschaft in Samoa (1900–1914) Familienrecht als Mittel der Kolonialverwaltung eingesetzt wurde. Anhand der Aspekte Ehe, Scheidung, Staatsangehörigkeit, Abstammung und Unterhalt zeigt Julia Hütten, wie Regeln über den höchstpersönlichen Lebensbereich zu Instrumenten kolonialer Herrschaft wurden und zugleich Vorstellungen von „Deutschtum“ spiegelten.
Die koloniale Regierung versuchte, den jeweiligen Rechtsstatus der Bevölkerung in zwei Begriffen zu fassen: „Ausländer“ und „Eingeborene“. Menschen gemischter Herkunft passten jedoch selten eindeutig in eine der Kategorien. Das erst kurz zuvor in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch verlieh ausländischen Ehefrauen deutscher Männer die deutsche Staatsangehörigkeit. Viele langjährige Partnerschaften in Samoa waren allerdings nie als Zivilehen registriert worden. Das von der Kolonialverwaltung beschlossene Verbot künftiger „Mischehen“ und das neu eingeführte Verschuldensprinzip bei Scheidungsverfahren waren keine bloße Übertragung von Recht aus dem „Mutterland“; sie standen vielmehr in Wechselwirkung mit samoanischen Bräuchen, missionarischen Einflüssen und lokalem Wissen, was zu Ergebnissen führte, die zwischen Beamten, Klägern und Gemeinschaften ausgehandelt wurden.
Die im Buch untersuchten Fälle und Praktiken deutscher Herrschaft in Samoa verdeutlichen, wie Kolonialrecht ethnische Grenzziehungen festlegte, Zugehörigkeit definierte und das Leben deutsch-samoanischer Familien beeinflusste. Zugleich richtet die Studie den Blick auf die Ängste des Kaiserreichs in Bezug auf „Rasse“, verwaltungsrechtliches Improvisieren an der imperialen Peripherie in Ozeanien und die umkämpften Bedeutungen von Staatsbürgerschaft in einer pluralen Rechtsordnung.