Argentinische Verfassungsgeschichte auf den Begriff gebracht

Band 26 der Global Perspectives on Legal History erschienen

28. Oktober 2025

Die Sprache der Verfassung bildete sich aus dem Zusammenspiel von Rechtstheorie, politischer Philosophie und historischen Narrativen heraus. Durch die Analyse der Gegenbegriffe von Verfassung und Willkür beleuchtet das Buch die Logik hinter diesem Diskurs im Argentinien des 19. Jahrhunderts. Es untersucht die Zäsur zwischen dem traditionellen Wissen des ius commune und dem modernen Recht anhand des Übergangs vom arbitrium iuris zur Vorrangstellung staatlichen positiven Rechts. In seiner rechtlichen Begriffsgeschichte argumentiert Agustín Casagrande, dass die Verengung des Begriffs arbitrium auf den der Willkür zentral für die Herausbildung eines neuen verfassungsrechtlichen Verständnisses der politischen Ordnung war. Dieser Bruch ging einher mit der Herausbildung neuer politischer Vorstellungswelten im unabhängigen Argentinien einschließlich autokratischer Caudillos und beeinflussbarer Massen. Die Aufdeckung solcher emotionalen Weltbilder, welche die Verfassungspraxis leiteten, ermöglicht den Dialog zwischen einer von Historikern und einer von Verfassungsrechtlern geschriebenen Rechtsgeschichte.

Agustín E. Casagrande ist Professor für Rechtssoziologie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universidad Nacional de la Plata (UNLP) und Professor für Geschichte des westlichen Rechts an der Philosophischen Fakultät der Universidad Nacional de San Martín (UNSAM) in Argentinien. Er war Postdoktorand am Exzellenzcluster „Normative Ordnungen” an der Goethe-Universität Frankfurt (2018–2019).

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