Rechtsgeschichte – Legal History 33 (2025) erschienen

16. September 2025

Jede Rechtsgeschichte beginnt mit einer Quelle, und jede Quelle hat ihre eigene Sprache. Ob ein römischer Text in koptischer Sprache, ein betriebliches Hausrecht oder ein digitaler Korpus von Kriminalfällen – all das eröffnet unterschiedliche Blicke auf die Vergangenheit des Rechts. Die Beiträge in der aktuellen Ausgabe unserer Institutszeitschrift Rechtsgeschichte – Legal History machen deutlich, dass Quellen niemals neutral sind. Sie prägen, was wir als Recht verstehen, und ihre Bedeutung entsteht im Prozess von Übersetzung, Praxis und Interpretation. So spiegelt die diesjährige Ausgabe den Auftrag unseres Instituts: ein Forum für die Auseinandersetzung mit dem Recht zu bieten, seine Theorie und Geschichte in vergleichender und globaler Perspektive zu erforschen und zu einem tieferen Verständnis des Rechts in der Gesellschaft beizutragen.

Den Recherche-Teil eröffnet ein Aufsatz zu Multilingualität und Recht in der Spätantike: Indem Hartmut Leppin Quellen vor allem in syrischer, koptischer und hebräischer Sprache untersucht, zeigt er, dass das Römische Reich eine Welt des rechtlichen Pluralismus war, dessen sprachliche Offenheit das Imperium dezentrierte und seine Grenzen sogar transzendierte. Thorsten Keiser belegt anhand von Quellen zur Arbeitsrechtsgeschichte aus Spätmittelalter, Früher Neuzeit und Moderne, wie aus einem Recht der Disziplinierung ein Recht der sozialen Sicherung wurde. Die Einsatzmöglichkeiten Digitaler Geisteswissenschaften werden von Thomas Weitin und Katharina Herget am Beispiel der Kriminalfallsammlung des Neuen Pitaval (1842–1890) aufgezeigt. Daniel Siemens schließlich widmet sich in seinem Beitrag der Zeitschrift Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht (1949–1981) und dem unermüdlichen Einsatz ihres Herausgebers Walter Schwarz für die deutsche Wiedergutmachungsrechtsprechung.

Der Fokus befasst sich mit den normativen Strukturen der Industriellen Beziehungen im 19. und 20. Jahrhundert, einer zentralen Frage des Arbeitsrechts. Die Untersuchungen von Peter Collin, Johanna Wolf, Tim-Niklas Vesper und Matthias Ebbertz sind ein Ergebnis eines langjährigen institutseigenen Forschungsprojekts zu normativen Arbeitsbeziehungen in der Metallindustrie. Weitere Beiträge stammen von Roman Köster, Eva-Maria Roelevink und Fabian Trinkaus.

Im Rezensionsteil (Kritik) werden wie stets Neuerscheinungen aus der bunten Fülle internationaler rechtshistorischer Forschung besprochen: u.a. zum Rechtspluralismus, zur chinesischen Rechtsgeschichte, zur Rechtsgeschichte in Lateinamerika, zur Geschichte des Privatrechts, des Öffentlichen Rechts, des Strafrechts, meinungsstark verfasst von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern am mpilhlt sowie aus aller Welt.

Erstmals werden in dieser Ausgabe der Rg auch ausgewählte Publikationen von Angehörigen des Instituts vorgestellt: kurz und kritiklos, so der Name dieser neuen Rubrik.

Die Ausgabe schließt mit zwei Marginalien: Ralf Seinecke geht der Frage »Was ist Recht?« nach, und Karla Escobar beschäftigt sich in Form einer Graphic History mit der Indigenenbewegung in Kolumbien um 1900. Dieser Arbeit, die am mpilhlt als Dissertation entstand und in Kolumbien als Graphic Novel publiziert wurde, ist auch die Bildstrecke für die gedruckte Ausgabe der Rg entnommen.

Rechtsgeschichte — Legal History 33 ist ab sofort als Printausgabe über den Verlag Vittorio Klostermann erhältlich sowie online im Open Access über die Webseite der Zeitschrift.

Zur Redakteursansicht