Rufannahme Marietta Auer — Einrichtung einer neuen Abteilung am Institut

25. August 2020

Das Institut freut sich mitzuteilen, dass Marietta Auer das Angebot der Max-Planck-Gesellschaft angenommen hat, zum wissenschaftlichen Mitglied und zur Direktorin am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte ernannt zu werden. Mit der Berufung von Marietta Auer wird zusätzlich zu den bestehenden Abteilungen ‚Europäische und vergleichende Rechtsgeschichte‘ (Abteilung I, S. Vogenauer) und ‚Historische Normativitätsregime‘ (Abteilung II, T. Duve) eine dritte Abteilung am Institut mit einem Schwerpunkt auf der Rechtstheorie eingerichtet. Marietta Auer wird ihre Arbeit in Frankfurt zum 1.9.2020 aufnehmen.

Marietta Auer wurde 1972 geboren, hat ihre juristischen Examina in München absolviert, wurde dort promoviert und habilitierte sich in München, beides unter Betreuung von Claus Wilhelm Canaris. Sie hat zwei längere Aufenthalte an der Harvard Law School absolviert, im Jahr 2000 erwarb sie dort den LLM, im Jahr 2012 den SJD. Zusätzlich hatte sie in München ein Studium der Philosophie und Soziologie abgeschlossen. Nach ihrer Habilitation im Jahr 2012 erhielt sie einen Ruf an die Universität Gießen. Dort lehrt sie seit 2013 an einem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie und übte seit 2016 das Amt der Dekanin aus. Ihre Forschungen konzentrieren sich auf das Bürgerliche Recht und die Rechtstheorie.

Die Direktoren sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich über diese Stärkung der juristischen Grundlagenforschung in der Max-Planck-Gesellschaft und über das mit der Berufung von Marietta Auer verbundene intellektuelle und institutionelle Wachstum des Instituts!

Thomas Duve, Stefan Vogenauer

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