Öffentliche Kleinkindererziehung in Bayern.
Die Rolle des Staates bei der Definition einer Lebensphase im 19. Jahrhundert

Christian Lange

Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 284
Lebensalter und Recht 7
Frankfurt am Main: Klostermann 2013. XI, 362 S.

ISSN 1610-6040
ISBN 978-3-465-04190-0


Der Lebensabschnitt zwischen dem Säuglings- und Schulalter erscheint als eine Zeit ohne Reglementierung. Dennoch entstanden mit Bewahranstalten, Kleinkinderschulen und Kindergärten bereits im 19. Jahrhundert Institutionen, deren Nachfolger heute zu einer Gleichläufigkeit dieser sog. Kleinkindphase führen. Schon damals wurden auch die Entscheidungen getroffen, nach denen wir gegenwärtig die öffentliche Kleinkindererziehung in Gesellschaft und Recht verorten. Dies zeigt die Studie am Beispiel Bayerns und seiner Geschichte öffentlicher Kleinkindererziehung. Deutlich wird, wie sich diese in Etappen von einer schichtspezifischen Einrichtung in Städten hin zu einer landesweiten, schichtübergreifenden Institution entwickelte. Stufenweise erfolgte auch die Definition der Lebensphase: angefangen mit der von Anbeginn vorhandenen Normierung der den Statuswechsel vom Klein- zum Schulkind erzwingenden Schulpflicht, über die die Lebensphase inhaltlich synchronisierende, früh auch staatlich normierte Kleinkindpädagogik der Einrichtungen, bis hin zur zunächst flexiblen, erst 1910 festgeschriebenen Abgrenzung nach unten. Das insgesamt zu verzeichnende Zusammenwirken gesellschaftlichen Engagements, staatlicher Unterstützung und Steuerung wird dabei als Beispiel einer regulierten Selbstregulierung beschrieben. Hierzu kommen neben zeitgenössischen Zeitschriften, Intelligenzblättern und pädagogischen Werken vor allem die in ihrer Fülle erstmals ausgewerteten bayerischen Verwaltungsakten zu Wort.

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