Peter Landau (1935-2019)

24. Mai 2019

Das Institut trauert um Peter Landau, Rechtshistoriker von geradezu enzyklopädischem Wissen, leidenschaftlicher Forscher, politisch denkender Jurist, eindrucksvolle Gelehrtenpersönlichkeit. Niemand hat nach Stephan Kuttner, dessen wissenschaftlichem Erbe er sich verpflichtet fühlte, die Wissenschaft von der Geschichte des kirchlichen Rechts so nachhaltig geprägt wie er: durch seine Arbeiten zur vorgratianischen und klassischen Kanonistik, zur Normerzeugung durch Wissenschaft und Kurie, nicht zuletzt durch aufopferungsvolle Editionstätigkeit, unermüdlich auch in den letzten Jahren. Wer ihn kannte, weiß, dass dieses monumentale kirchenrechtsgeschichtliche Werk nur einen Teil seiner Leistung und Interessen beschreibt: die Geschichte des evangelischen Kirchenrechts, des Staatskirchenrechts, der Rechtsphilosophie, die Beschäftigung mit der Rolle der Juristen im Nationalsozialismus lagen ihm nicht weniger am Herzen. Zahlreiche Ehrungen, Akademiemitgliedschaften, Ehrendoktorwürden zeugen von der internationalen Anerkennung des emeritierten Ordinarius für Kirchenrecht, Deutsche Rechtsgeschichte, Privatrechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Rechts-und Staatsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Arbeit des Frankfurter Instituts hat er 1994-2001 als Fachbeirat begleitet.

Peter Landau hat das kanonische Recht in einem Nachruf auf Stephan Kuttner als ‚Weltkulturerbe‘ bezeichnet. Einer der größten Bewahrer und Kenner dieser großen kulturellen Leistung ist nun verstummt.

 

Thomas Duve

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